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   OLG Hamm, 25.06.2001 - 13 U 32/01   

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https://dejure.org/2001,6032
OLG Hamm, 25.06.2001 - 13 U 32/01 (https://dejure.org/2001,6032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2001 - 13 U 32/01 (https://dejure.org/2001,6032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 13 U 32/01 (https://dejure.org/2001,6032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung; Hemmung; Entscheidung des Versicherers; Künftige Schäden; Schadensposition

  • Judicialis

    BGB § 852; ; PflVG § 3 Nr. 3 S. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852; PflVG § 3 Nr. 3 S. 3
    Anforderungen an die die Verjährungshemmung beendende Entscheidung des Versicherers i. S. d. § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852; PflVG § 3 Nr. 3 S. 3
    Verjährung; Hemmung; Verjährungshemmung; Entscheidung des Versicherers - Beendigung der Verjährungshemmung durch eindeutige Erklärung des KFZ-Haftpflichtversicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftpflicht - Verjährungshemmung durch positive Entscheidung beendet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 39
  • VersR 2002, 563
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 229/90

    Anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2001 - 13 U 32/01
    Nach ständiger Rechtsprechung sind nicht nur ablehnende, sondern auch eine anspruchsbejahende, für den Geschädigten positive Erklärung des Versicherers als Entscheidung i. S. d. § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG anzusehen (vgl. dazu grundlegend BGH VersR 91, 878).

    Zwar hängt die Wertung, ob eine Erklärung des Versicherers den insoweit maßgeblichen Anforderungen genügt, wesentlich von der Würdigung der Umstände des Einzelfalls ab, wobei der Entwicklung des Anmeldeverfahrens und insbesondere dem Konkretisierungsgrad der Schadensanmeldung besondere Bedeutung zukommen (BGH NJW 1991, 1954).

    Demgemäß muß die Erklärung zu den Ansprüchen erschöpfend, umfassend und endgültig sein (vgl. BGH VersR 96, 369; 91, 878 (879); VersR 91, 179 (180), VersR 92, 604 (605)).

    So erfüllt etwa eine Mitteilung, in der sich der Versicherer nur zum Grund des geltend gemachten Anspruchs positiv erklärt und zur Höhe des Anspruchs Vorbehalte anmeldet, nicht die Anforderungen, die an eine "Entscheidung" zu stellen sind (BGH NJW 1991, 1954).

    Im Rahmen dieser Bewertung kann dem Konkretisierungsgrad der Schadensanmeldung Bedeutung zukommen (BGH VersR 91, 878 (879 f.)).

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 50/95

    Anforderungen an eine anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2001 - 13 U 32/01
    Demgemäß muß die Erklärung zu den Ansprüchen erschöpfend, umfassend und endgültig sein (vgl. BGH VersR 96, 369; 91, 878 (879); VersR 91, 179 (180), VersR 92, 604 (605)).
  • BGH, 16.10.1990 - VI ZR 275/89

    Beendigung der Hemmung der Verjährung durch Entscheidung des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2001 - 13 U 32/01
    Demgemäß muß die Erklärung zu den Ansprüchen erschöpfend, umfassend und endgültig sein (vgl. BGH VersR 96, 369; 91, 878 (879); VersR 91, 179 (180), VersR 92, 604 (605)).
  • BGH, 28.01.1992 - VI ZR 114/91

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherer nach dem

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2001 - 13 U 32/01
    Demgemäß muß die Erklärung zu den Ansprüchen erschöpfend, umfassend und endgültig sein (vgl. BGH VersR 96, 369; 91, 878 (879); VersR 91, 179 (180), VersR 92, 604 (605)).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 5 U 578/00

    Berufsunfähigkeit im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 BB-BUZ

    Die im Hinblick auf die Schadensanzeige mit dem Schluss des Jahres 1990 eingetretene Hemmung der Verjährung (vgl. hierzu Prölss/Martin, a.a.O., § 12 VVG, Rn. 16) dauerte gemäß § 12 Abs. 2 VVG bis zum Eingang einer schriftlichen Entscheidung der Beklagten im Sinne einer abschließenden Stellungnahme zu Grund und Umfang der Entschädigungspflicht an, die eine klare, umfassende und endgültige Erklärung des Versicherers zu dem angemeldeten Anspruch voraussetzt (vgl. BGH, Urt. v. 30.04.1991 - VI ZR 229/90 - BGHZ 114, 299 ff.; Urt. v. 05.12.1995 - VI ZR 50/95 - VersR 1996, 369 ff.; OLG Hamm, VersR 2002, 563 f.; OLG Rostock, VersR 2003, 363 f.).
  • KG, 27.02.2006 - 12 U 262/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Beendigung der Verjährungshemmung bei positiver

    Daran fehlt es, wenn der Anspruchsgrund und geltend gemachte Einzelpositionen zwar anerkannt werden, der Geschädigte aber nicht sicher sein kann, dass zukünftige Forderungen genauso erfüllt werden (Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., § 3 PflVG, Rn 15 unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 5.12.1995), nach der Formulierung des Schreibens mithin die Möglichkeit offen bleibt, Einwände gegen einzelne Schadenspositionen auch in Zukunft zu erheben (OLG Hamm, Urteil vom 25. Juni 2001 - 13 U 32/01 - VersR 2002, 563).
  • KG, 13.04.2006 - 12 U 126/05

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Voraussetzungen einer schriftlichen Entscheidung des

    Das Schreiben der Beklagten vom 16. November 1998 verschaffte dem Kläger seinerzeit gerade keine Klarheit darüber, "welche Schritte es zur Verwirklichung seiner Ansprüche und zur Verhinderung einer Anspruchsverjährung nach den allgemeinen Regeln ... bedarf" (vgl. S. 5 der Berufungsbegründung; OLG Hamm VersR 2002, 563).
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